Für alle GPS-Ortungssysteme (Komplettsysteme) gilt: Abgabe nur an gewerbliche Nutzer - Preisangaben verstehen sich zzgl. MwSt.
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Keine Funktechnologie ist immun gegen Störungen - und das gilt leider auch für absichtlich herbeigeführte Signalunterbrechungen. Geräte, die genau dafür entwickelt wurden, werden als Jammer bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, Funk - und GPS-Signale gezielt zu stören oder komplett zu blockieren, weshalb sie umgangssprachlich oft einfach Störsender oder Handyblocker genannt werden. In diesem Beitrag erfährst du, wie Jammer funktionieren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für ihren Einsatz gelten und welche Maßnahmen es gibt, um sich vor solchen Störungen zu schützen.
Ein Jammer ist ein Gerät, das Funk - und GPS-Signale stören oder blockieren kann.
Es sendet starke Funksignale auf denselben Frequenzen, die Funkgeräte, Handys, GPS-Geräte oder WLAN nutzen. (1)
Dadurch können diese Geräte keine Verbindung mehr aufbauen oder Daten senden.
Kriminelle beispielsweise wissen, dass man mit einem GPS Tracker Auto und andere Fahrzeuge orten kann. Deshalb setzen sie häufig Jammer ein, um die Signale eines GPS-Trackers gezielt zu stören und eine Ortung zu verhindern.
Ein Jammer überlagert die Signale, indem er störende Funksignale auf derselben Frequenz aussendet.
Das macht es den Geräten unmöglich, die echten Signale zu empfangen oder zu senden.
Solche Geräte können gezielt bestimmte Frequenzbereiche stören, zum Beispiel Mobilfunk (GSM), WLAN, Bluetooth oder GPS-Signale.
Je nach Leistung und Bauweise haben Jammer eine Reichweite von wenigen Metern bis zu mehreren Kilometern.
Obwohl sie in einigen Bereichen, wie beim Militär oder bei der Polizei, eingesetzt werden dürfen, ist der Gebrauch für Privatpersonen ohne Ausnahme verboten.
Ein Jammer kann Signale allerdings nicht nur stören, sondern auch fälschen. Ein GPS-Jammer z. B. stört oder blockiert GPS-Signale, sodass Geräte keine Standortdaten empfangen können. Beim GPS-Spoofing hingegen sendet der Störsender gefälschte GPS-Signale, um Empfänger zu täuschen und falsche Standortinformationen vorzutäuschen.
Wie du siehst, können also im Prinzip alle Funkfrequenzen mit einem Jammer gestört werden.
Ganz so einfach, wie auf dem Bild dargestellt, ist es allerdings nicht. In Deutschland kann man einen Jammer nämlich nicht im Elektrofachmarkt um die Ecke in den Einkaufswagen legen und kaufen. Handyblocker und Jammer sind praktisch nur über ausländische Onlineshops oder Plattformen wie Alibaba zu beschaffen. Deutsche oder europäische Onlineshops sind aufgrund der hier herrschenden Rechtslage faktisch nicht verfügbar. Auch auf Amazon sind solche Geräte weder gelistet noch bestellbar. Amazon, das wegen des Verkaufs unerlaubter Produkte im Fokus steht, wird von der US-amerikanischen FCC (Federal Communications Commission) überwacht. Und selbst wenn es dir gelingt, einen Jammer im Netz zu bestellen: die Wahrscheinlichkeit, dass deine Lieferung vom Zoll abgefangen wird, ist hoch. Und dann drohen saftige Bußgelder oder sogar eine Haftstrafe bei Verwendung solcher Systeme.
Die Reichweite von Jammern hängt im Wesentlichen von deren Sendeleistung ab. Sie kann von wenigen Metern bis hin zu einigen Kilometern reichen. Auch die Art der Antenne kann die Reichweite beeinflussen. So decken omnidirektionale Antennen (rund strahlend) einen 360-Grad-Bereich ab, bieten aber kürzere Reichweiten. Richtantennen hingegen bündeln das Störsignal und erreichen längere Distanzen in eine bestimmte Richtung.
Mit besonderen Antennendesigns wie einer Yagi-Antenne oder einer Helixantenne (Wendelantenne) können Reichweiten optimiert werden. (2) Im freien Gelände können meist höhere Reichweiten realisiert werden, als im urbanen Bereich (bebautes Gelände), denn Gebäude und Wände können das Störsignal stark abschwächen.
Diese Werte basieren auf Angaben eines Händlers, den wir hier aus rechtlichen Gründen nicht näher nennen möchten. Die Angaben lassen sich daher nicht unabhängig überprüfen - Händlerangaben sollte man mit Vorsicht genießen. Die Autoren des Fachbuches Grundlagen Übertragungstechnik, verfasst von Mitgliedern der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Frankfurt aus den Fachbereichen Informatik und Ingenieurwissenschaften, stellen jedoch fest, dass eine erhöhte Sendeleistung bei sonst unveränderten Bedingungen direkt zu einer größeren Reichweite führt. Oben aufgeführten Angaben des Händlers (Reichweiten) sind also nicht belegt, aber grundsätzlich plausibel.
Störsender mit einer Sendeleistung von 50 bis 100 W und mehr sind allerdings im Bereich der Profitechnik anzusiedeln. Sie werden neben militärischen Anwendungen auch zum Schutz besonderer Personen, wie dem US-Präsidenten, eingesetzt. (3) Der Secret Service, der mit dem Schutz des amerikanischen Präsidenten betraut ist, verfügt über eine nicht näher bekannte Anzahl solcher Störsender in Fahrzeugen. Die Ausstattung dieser Fahrzeuge und Störsender ist ebenfalls nicht näher bekannt, dürfte sich aber im Bereich militärischer Qualität bewegen.
Zwar existieren einige technische Möglichkeiten wie Frequenzhopping und Verschlüsselung, Jammer unwirksam zu machen, allerdings sind solche Schutzmaßnahmen meist komplex oder im privaten Umfeld nicht umsetzbar.
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Der reine Besitz eines Jammers ist nicht ausdrücklich verboten, das Inverkehrbringen von Jammern und Störsendern im Geltungsbereich der EU sowie das Verwenden eines Jammers allerdings schon. Das Verbot betrifft also nicht nur den Einsatz, sondern das Inverkehrbringen (also den Handel). Dies gilt auch für viele andere Länder, wie z. B. die USA oder auch die Schweiz. (4)
Die Verwendung von Störsendern kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Geregelt ist dies im TKG (Telekommunikationsgesetz) (5) und im StGB (Strafgesetzbuch). (6)
Immer wieder gerne in den Schlagzeilen: der unerlaubte Einsatz von Jammern an Schulen, Universitäten und bei theoretischen Führerscheinprüfungen.
So wurde 2012 ein Direktor eines Salzburger Gymnasiums wegen eines Störsenders angezeigt, weil er mit eben diesem Handyblocker Prüfungsbetrug mit dem Smartphone unterbinden wollte.
Als ich 2018 meinen Motorradführerschein gemacht habe, hatte ich ein ähnliches Erlebnis. Mein Prüfer kam zu spät, weil es kurz zuvor bei einer Theorieprüfung zu einem Betrugsversuch per Handy kam.
Der Prüfer wollte mir erzählen, dass der TÜV bald Jammer einsetzen würde. Er wusste aber nicht, dass ich "vom Fach" bin. In einem kurzen 2 Minuten Monolog habe ich ihm dann erklärt, dass der TÜV mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine behördliche Erlaubnis für den Einsatz eines Jammers erhalten wird. Meine Prüfung habe ich dennoch bestanden, er hat mir meine Klugscheißerei also nicht wirklich übel genommen.
Ein Sprichwort sagt: "Keine Regel ohne Ausnahme". So gibt es tatsächlich auch bei Einsatz von Jammern Ausnahmen. Diese Ausnahmeregelungen sind jedoch sehr selten und nur besonderen Behörden und Institutionen vorbehalten. Im Fokus steht die Gefahrenabwehr, die den Einsatz von Störsendern rechtfertigen kann.
Bereich | Anwendungszweck |
---|---|
Justizvollzugsanstalten | Blockierung unerlaubter Mobilfunknutzung durch Insassen |
Sicherheitsbehörden | Verhinderung von Funkzündungen bei Sprengsätzen bei Polizeieinsätzen |
Militärische Einrichtungen | Schutz vor ferngezündeten Sprengsätzen und Abhörangriffen |
Die Bundeswehr hatte in ihren Einsätzen im Kosovo, in Afghanistan und in Mali immer wieder mit Sprengfallen zu tun, sogenannten USBVs (Unkonventionelle Spreng - oder Brandvorrichtung) bzw. behelfsmäßigen Sprengfallen (Improvised Explosive Devices, IED).
In meiner eigenen Bundeswehrzeit von 2001 bis 2003 wurde ich als Angehöriger der Krisenreaktionskräfte intensiv auf die Erkennung solcher Sprengfallen trainiert. Die Krux: sie sind meist gut versteckt (z. B. in den Boden eingebuddelt) und daher schwer zu erkennen, zudem werden sie in der Regel per Funk ausgelöst. Die Bundeswehr setzt daher Jammer ein, um das Auslösen solcher Sprengfallen aus der Entfernung zu unterbinden. (7) (8)
In dem nun schon seit fast 3 Jahren andauernden Krieg in der Ukraine sehen sich beide Kriegsparteien mit zahlreichen Drohnenangriffen konfrontiert.
Dazu werden vergleichsweise billige Drohnen mit Sprengstoff oder Bomben beladen und aus sicherer Entfernung ins Ziel gesteuert. Für den Angreifer ist diese Strategie relativ kostengünstig und trotzdem sehr effektiv.
Jammer spielen eine große Rolle bei der Verteidigung gegen solche Drohnenangriffe, da sie die Steuer - und Navigationssignale der Drohnen stören und diese dadurch unkontrollierbar oder funktionsunfähig machen.
Durch den Einsatz von Jammern können potenzielle Bedrohungen frühzeitig abgewehrt und Schäden verhindert werden.
Auch gibt es Berichte darüber, dass es ukrainischen Streitkräften gelungen sein soll, russische Drohnen mithilfe von GPS-Spoofing umzuleiten und zum Ausgangspunkt oder zumindest in die Nähe der Angreifer zurückzusteuern.
So könnte ein Jammer im Eigenbau konstruiert werden. Wichtig: wir haben 50% der Werte der Kondensatoren, Widerstände und ICs entfernt, damit es auch für Profis nicht mehr möglich ist, diesen Schaltplan für ein echtes Do-it-yourself Projekt zu verwenden. Die Skizze soll lediglich den Aufbau verdeutlichen. Die grobe Funktionsweise ist schnell erklärt: durch einen spannungsgesteuerten Oszillator wird eine Frequenz erzeugt und über eine Antenne abgestrahlt. Indem der Signalstörsender auf der gleichen Frequenz wie ein Mobiltelefon sendet, unterbricht er die Kommunikation zwischen Sender und Empfänger durch gezielte Störungen.
Wie heißt es doch so schön: Eine Medaille hat immer zwei Seiten. Ist es gerechnet, wenn 1 von 100 Prüflingen an einer Hochschule während einer schwierigen Klausur mit Hilfe seines Smartphones schummelt, während die Anderen ehrlich gelernt haben? Oder könnte man sagen, dass jemand, der betrügt, es auch im Leben zu nichts bringen wird? Ist es gerecht, dass die Polizei zur Gefahrenabwehr Jammer einsetzen darf, Schulen und Universitäten aber nicht?
Die Sache mit Jammern ist so eine Art moralisches Minenfeld - ein bisschen wie die Frage, ob man Motorradfahrern bei sengender Hitze erlauben sollte, die Rettungsgasse im Stau auf der Autobahn zu nutzen, PKWs aber nicht.
Klar, es fühlt sich irgendwie fair an, wenn in einer Prüfung alle dieselben Bedingungen haben und keiner heimlich mit Google auf der Hinterbank schummelt.
Aber was ist, wenn durch den Einsatz eines Jammers durch die Hochschulleitung versehentlich auch der Anruf beim Rettungsdienst einen Raum weiter blockiert wird?
Die Polizei und das Militär dürfen Jammer einsetzen, um echte Gefahren abzuwehren - Bomben, Terroranschläge, Spionage. Aber hat eine vergessene Formelsammlung die gleiche Tragweite? Und wo zieht man die Grenze? Darf die Uni demnächst auch Metalldetektoren aufstellen und Taschenkontrollen machen wie am Flughafen? Gegner solcher Maßnahmen würden vermutlich sagen: "Vielleicht sollten wir den Studierenden lieber beibringen, wie man lernt, anstatt wie man erwischt wird."
Natürlich, Jammer können Probleme lösen - aber sie können auch neue schaffen.
Am Ende bleibt die große Frage: Wo zieht man die Grenze?